Die Schrittemacher

AGBS

§ 1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen DIE SCHRITTEMACHER, vertreten durch Annett Liskewitsch (nachfolgend „Dienstleister“ genannt) und der Kundin (nachfolgend „Kundin“ genannt) hinsichtlich der Vereinbarung und Durchführung einer persönlichen Gehbegleitung der Kundin durch Annett Liskewitsch an einem von den Parteien bestimmten Ort. Individuelle Regelungen werden im Vertrag über eine Gehbegleitung (nachfolgend „Auftragsvereinbarung“ genannt), vereinbart. Beim Kauf eines Gutscheins für eine Gehbegleitung gehen die AGB automatisch auf die Beschenkte über.

(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Annett Liskewitsch wirksam.

 

§ 2. Vereinbarung einer persönlichen Begleitung (Gehen, Nordic Walking, Power Walking)

(1) Eine Geh-Einheit dauert im Regelfall 60 Minuten. Der Ort bzw. die Strecke der Gehbegleitung wird zwischen den Vertragspartnern individuell abgestimmt.

(2) Die Kundin (Mindestalter 18 Jahre) versichert mit Unterzeichnung des Check-Up Bogens, dass sie sich fit fühlt, fähig ist, 60 Minuten zu gehen und keine gesundheitlichen Beschwerden hat, die sich während des Gehens verschlechtern könnten. Tritt während des Gehens eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, sollte die Kundin die Gehbegleitung sofort darüber informieren.

(3) Vor der ersten Gehbegleitung findet ein ausführlicher Check-Up durch die Gehbegleiterin statt. Hierbei sind alle Fragen bezüglich des Gesundheitszustandes der Kundin durch die Kundin wahrheitsgemäß zu beantworten. Antwortet die Kundin auf eine Frage nicht wahrheitsgemäß und entstehen ihr hierdurch Gesundheitsschäden aufgrund des Gehens, so haftet die Gehbegleiterin hierfür nicht.

(4) Bei jedem Folgetermin findet vor dem Beginn der Geh-Einheit eine kurze Feststellung des IST-Zustandes statt. Aus diesem Grund und um weitere organisatorische Fragen (Bezahlung, Vereinbarung Folgetermine etc.) zu klären, ist ein Treffen 10 bis 15 Minuten vor der eigentlichen Start-Zeit gewünscht.

(5) Die Buchung der Geh-Einheiten wird mit Bestätigung der Termine (telefonisch oder via Email) vorgenommen. Die Kundin erhält in diesem Fall eine Auftragsbestätigung/Rechnung mit ausgewiesenem Leistungszeitraum per Email/WhatsApp geschickt.

 

§ 3. Leistungsumfang

(1) Je nach Buchung umfasst die Leistung wie folgt:

· Ein Kennenlern-Gespräch (meistens vor dem ersten gemeinsamen Gehen) mit einem ausführlichem Check Up des allgemeinen Gesundheitszustandes und Festhalten des gewünschten Ziels bzw. Motivs für die Gehbegleitung

· Begleitung der Kundin auf vorher ausgewählten Wegen beim Gehen, Nordic Walking oder Power Walking für körperliches Wohlbefinden

· Anleitung der Kundin beim Nordic Walking, beim Power Walking, Barfuß Gehen oder bei einer Geh-Meditation

· Walk & Talk – Zuhören und gegenseitiger Erfahrungsaustausch (sofern gewünscht) für das mentale Wohlbefinden

· KreativGehen – um Denk- und Schreibblockaden zu lösen; um Ideen für einzelne Texte oder komplette Kommunikationskonzepte zu entwickeln

· Beförderung bzw. Mitnahme der Kundin zum Anfangsort der Geh-Einheit (wenn gewünscht und im Vorfeld vereinbart)

· Vermittlung bzw. Verkauf von Zubehör (Nordic Walking Stöcken, Bekleidung, Flaschen etc.)

(2) Der Dienstleister unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht seitens der Kundin. Der Dienstleister wird sich den Vorstellungen der Kundin entsprechend ausrichten.

 

§ 4. Zeitliche Rahmenbedingungen, Terminvereinbarung

(1) Der Auftrag beinhaltet entsprechend viele Gehbegleitungen wie in der jeweiligen Auftragsvereinbarung bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt. Dies kann eine einmalige, wöchentliche oder monatliche Begleitung sein.

(2) Die Termine erfolgen nach Vereinbarung der Parteien und sind verbindlich. Mit der Terminbestätigung ist die gebuchte Zeit für die Kundin reserviert.

(3) Dringende Terminabsagen sollten auf Ausnahmen beschränkt bleiben und sind rechtzeitig, d.h. 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Kommt die Kundin dieser Pflicht nicht nach, wird das volle Honorar berechnet.

(4) Bei rechtzeitig mitgeteilter Abwesenheit, also bis mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn, werden die nicht in Anspruch genommenen Termine innerhalb der Vertragslaufzeit nachgeholt. Sagen DIE SCHRITTEMACHER einen Termin ab, wird dieser nach Absprache mit der Kundin möglichst zeitnah nachgeholt.

(5) Erscheint die Kundin zum vereinbarten Termin verspätet, so verkürzt sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung. Erscheint die Gehbegleiterin zu einem vereinbarten Termin verspätet, so verlängert sich die Trainingszeit um die Zeit der Verspätung.

(6) Die Gehbegleitungen finden zu jeder Jahreszeit statt. Dem Wetter entsprechende Kleidung wird vorausgesetzt. Bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Glatteis o.ä.) wird der Termin nach vorheriger Absprache abgesagt und/oder verschoben.

(7) Die festgelegten Termine und Terminverschiebungen sind beidseitig persönlich sowie via Email, SMS oder What’s Up abzugleichen.

 

§ 5. Vergütung der Leistung

(1) DIE SCHRITTEMACHER erhält für die nach Ziffer 3 dieses Vertrages erbrachten Tätigkeiten eine Vergütung in der im jeweiligen Buchungsmodul angegebenen Höhe (siehe Auftragsbestätigung bzw. Auftragsvereinbarung). Das Honorar der Gehbegleitung wird pro Stunde berechnet. Der angegebene Endpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. (2) Gutscheine: Rechnungen können auch mit gültigen Gutscheinen beglichen werden. Dazu muss der entsprechende Gutschein im Original vorgelegt werden. Gutscheine gelten für sämtliche von uns angebotenen Leistungen und verfallen nicht. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

(3) Anfahrtskosten sind bis zu einer Distanz von zwanzig Kilometern inklusive. Ab einer Distanz von mehr als zwanzig Kilometern wird für jeden weiteren gefahrenen Kilometer ein Betrag in Höhe von fünfzig Cent, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, erhoben.

(4) Sonstige Kosten, wie Benzin oder Parkgebühren sind im jeweiligen Stundensatz enthalten. Hat die Kundin eine Route durch einen kostenpflichtigen Park (z.B. Zoologischer oder Botanischer Garten) gewählt, sind die Eintrittsgelder durch die Kundin zu begleichen.

 

§ 6. Fälligkeiten

(1) Bei einmaligen Buchungen ist das Honorar vor der Geh-Einheit fällig; entweder per Überweisung im Vorfeld oder in bar bzw. per EC-Karte beim Treffen. Bei längerer Vertragslaufzeit (z.B. Monats- oder Quartalsabonnements) ist eine monatliche Zahlung jeweils vor der ersten Stunde im neuen Monat möglich. Geschenkgutscheine sind vor Ausstellung/Zusendung zu begleichen. Rechnungen werden via Email sowie bei Bedarf und Anfrage per Post an den Kunden versandt.

(2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. 

 

§ 7. Schuldnerverzug

(1) Der Schuldner gerät in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet (§ 286 BGB).

(2) Der Schuldner hat während des Verzuges jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre (§ 287 BGB).

(3) Befindet sich der Schuldner in Verzug, werden für jede weitere Mahnung fünfzig Euro sowie Verzugszinsen (§ 288 BGB) erhoben.

(4) Befindet sich der Schuldner in Verzug, so hat er dem Gläubiger Schadensersatz für entstandene Schäden, die auf dem Verzug der Leistung beruhen, zu leisten.

 

§ 8. Informationspflicht und Vertraulichkeit

(1) Die Vertragspartner teilen sich alle für die Erfüllung des Auftrags und dieser AGB relevanten Informationen rechtzeitig mit. Die Mitteilung der vorgenannten Informationen erfolgt über Telefon oder E-Mail. Die E-Mail-Adresse von DIE SCHRITTEMACHER lautet: kontakt@dieschrittemacher.de. Die entsprechenden Kontaktdaten des Kunden sind in der Auftragsvereinbarung bzw. im Check-Up Bogen aufgeführt.

(2) Die Gehbegleiterin sichert eine diskrete Behandlung der besprochenen Themen zu. Alle persönlichen Informationen werden im Rahmen der Schweigepflicht vertraulich behandelt.

 

§ 9. Datenschutz

(1) Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Dienstleister Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Weitergehende personenbezogene Daten werden nur erfasst, wenn der Nutzer der Webseite und/oder Kunde Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, Newsletter-Bestellung oder Registrierung tätigt.

(2) Der Dienstleister gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat.

(3) Soweit den Dienstleister Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur betreffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.

 

§ 10. Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit

Wird die Zusammenarbeit vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit beendet, verbleibt die Zahlung bei DIE SCHRITTEMACHER. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Sofern der Dienstleister aus unvorhersehbaren Gründen die Zusammenarbeit frühzeitiger beenden muss, erhält der Kunde die noch offenen Einheiten zurückerstattet bzw. bekommt eine gleichwertige Gehbegleitung vermittelt. Dies geschieht allerdings nur mit dem Einverständnis der Kundin. Nach Vertragsende verfällt der Anspruch auf noch nicht genutzte Termine.

 

§ 11. Haftungsansprüche & Versicherungsschutz

(1) Der Dienstleister haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, eine Haftung für Drittverschulden ist ausgeschlossen. Dies gilt für alle Schäden, die die Kundin im Rahmen der Auftragstätigkeit erleidet.

(2) Der Dienstleister versichert das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung.

 

§ 12. Sonstiges

(1) Der Dienstleister hat das Recht, auch für dritte Kunden tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung der Kundin bedarf es hierfür nicht.

(2) Der Check Up-Bogen ist wesentlicher Bestandteil der Auftragsvereinbarung. Ansonsten bestehen keine Nebenabreden zu dieser Vereinbarung. Kündigungen, Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

§ 13. Salvatorische Regel & Gerichtsstand

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt auch im Falle einer Gesamtunwirksamkeit oder Nichtigkeit. Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer auch nur teilweisen Unwirksamkeit eine entsprechende Lösung zu finden und diese schriftlich in einem neuen Vertragswerk zu fixieren. Die Aufhebung der Schriftform bedarf im Übrigen wiederum der Schriftform.

(2) Der Gerichtsstand ist Rostock.

 

AGBs WortWege

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Dienstleisterin Annett Liskewitsch („Auftragnehmerin“) und ihrem „Auftraggeber“. Grundsätzlich sind beide Parteien damit einverstanden, die Kommunikation (Angebot, Rechnung, Absprachen) per E-Mail zu akzeptieren und die daraus resultierenden Risiken selbst zu tragen.

 

1. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Texte und Konzepte der Auftragnehmerin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Auftragnehmerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Auftragnehmerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.(2) Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.

(3) Mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung (Rechnungsbetrag) erwirbt der Auftraggeber ein zeitlich wie räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Auftragnehmerin kreierten Texten, Ideen und Konzepten oder Werbemitteln. Die Übertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftragnehmerin.

(4) Der Auftragnehmerin darf die von ihr kreierten Texte, Ideen, Konzepte und Werbemittel zeitlich und räumlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in von ihr zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Medien nutzen. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben uneingeschränkt bei der Auftragnehmerin.

(5) An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

 

2. Termine, Lieferfristen

(1) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungspflichten vernachlässigt. Die Abnahme eines elektronisch oder postalisch versandten Entwurfs ist erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung Mängel rügt.

(2) Bestehen wesentliche Abweichungen und beanstandet der Auftraggeber diese, wird die Auftragnehmerin diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.

 

3. Leistungsumfang, Vergütung und sonstige Kosten

(1) Der Umfang der Leistung sowie die geschuldete Vergütung werden zuvor im Angebot der Auftragnehmerin ausgewiesen. Mehraufwand der Auftragnehmerin, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht auf einer rechtzeitigen Mängelrüge des Auftraggebers beruhen, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten der Auftragnehmerin berechnet. Verzichtet der Auftraggeber auf einen Teil der angebotenen Leistung, wie beispielsweise eine Korrekturphase, berechtigt dies nicht zum Rechnungsabzug. Ferner haben Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

(2) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von der Auftragnehmerin ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

(3) Die Auftragnehmerin darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.

(4) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin entsprechende Vollmacht zu erteilen.

(5) Im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Kampagnen- oder Werbeideen dürfen vom Auftraggeber erst nach Zahlung einer Rechnung der Auftragnehmerin verwendet werden, die die betreffende Konzeption/Werbeidee als Einzelposition aufführt. Die Zahlung eines Präsentationshonorars berechtigt noch nicht zur Verwendung des Präsentationsinhalts.

(6) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

(7) Jede Partei trägt die Kosten für Briefporto, Telefon und Fax selbst, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen. Reisekosten werden nur nach gesonderter Absprache in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber zu erstatten.

(8) Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag vorzeitig, den er gegenüber der Auftragnehmerin freigegeben hat, gilt bezüglich des Honorars der Auftragnehmerin zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.

 

4. Haftung und Gewährleistung

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, geliefertes Textmaterial auf seine sachliche und orthographische Richtigkeit hin zu prüfen und der Auftragnehmerin eine korrigierte Fassung des Entwurfs zu übermitteln. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Textes/der Kreation (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) obliegt dem Auftraggeber.

(3) Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen der Auftragnehmerin Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, wird der Auftraggeber die Rechte und Zustimmungen Dritter einholen bzw. versichern, dass er zur Verwendung aller der Auftragnehmerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(4) Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, die in der Werbung oder Werbetexten enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

(5) Zwecks Prüfung und Zustimmung legt die Auftragnehmerin dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit des Textes und ggf. von Bild- und Toninhalten.

(6) Die Produktionsüberwachung durch die Auftragnehmerin erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.

(7) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

(8) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Auftragnehmerin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

5. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Erfüllungsort ist Rostock.

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